/

 

Datenschutz im Internet: Bankkonto bald ein offenes Buch?

1. Wenig Neues zum Jahreswechsel 2017/2018

Da wir zwar ein neues Parlament aber keine neue Regierung haben, überraschte es eigentlich kaum, dass es zum Jahresbeginn 2018 keine großen Veränderungen im Gesetzesdschungel gab.

Die Neuregelung des Baurechts ist doch recht speziell und die Erhöhung des Kindergeldes um 2,- € kaum der Rede wert. Die Düsseldorfer Tabelle wurde stärker als in den letzten Jahren angepasst und die unterste Stufe bis zu einem Einkommen von 1.900,- statt bisher nur 1.500,- zugelassen. Auf diesen Mindestunterhalt werden daher erheblich mehr Kinder beschränkt.

Im ICE können, erstmals überhaupt, auch Fahrräder mitgenommen werden. Für einen zusätzlichen Fahrradanhänger gilt dies nicht Dafür benötigt der bei Dunkelheit nun eine eigene rote Rückleuchte. Dies entweder mit Batterie oder über die Kabelverbindung zum Fahrrad. Gibt es dort keinen Dynamo, sondern die Nabenlösung, wird es mit dem Anschluss schwierig.

Vielleicht macht noch die neue Kennzeichnungspflicht für Winter- und Ganzjahresreifen etwas stutzig. Denn ab jetzt sind diese Reifentypen ohne einen, aus Schneeflocke vor einem Berg bestehenden Aufkleber unzulässig. Es droht bei Neukauf ein Bußgeld. Vorhandene Reifen dürfen aber bis 2024 weiter genutzt werden, so sie denn so lange durchhalten.

2. Gläserne Kontodaten?

Da lässt juristisch sehr aufhorchen, dass ab dem 13. Januar 2018 Banken auch sogenannten „Drittanbietern“, wie Amazon oder Zalando, den Zugriff auf die Konten ihrer Kunden ermöglichen müssen!

Die an Informationen über die Kunden immer interessierten Firmen können dann in Erfahrung bringen, wie viel Miete ein Kunde zahlt, ober er stattdessen Wohngeld für eine Eigentumswohnung abbuchen lässt. Erkennbar wird, ob es sich um ein Konto mit Dispo oder um ein P-Konto handelt, das nur Guthaben zulässt.

Das maschinengesteuerte Auslesen von Girokonten ist zumindest theoretisch verboten. Denn der Bankenverband beteuert, dass sich die Verbraucher auf die Datensicherheit verlassen können. Jedoch kann in konkreten Einzelfällen die Höhe des Kontostands abgefragt werden, was den Kunden endgültig „gläsern“ machen dürfte.

Dieses Wissen erlaubt mit höheren Erfolgschancen das Angebot von Krediten, Versicherungen oder Waren. Wie die notwendige Zustimmung des Kunden eingeholt wird und ob er dies letztlich merkt oder beim Kauf ablehnen kann, wird die spätere Praxis zeigen.

Die Banken haben für die technische Umsetzung noch 18 Monate Zeit und der Kunde muss informiert und gefragt werden, aber der Datenschutz wird seit dem 13. Januar aufgeweicht.

3. Der Lichtblick: Mehr Sicherheit bei der Onlinezahlung

Diese EU-Richtlinien enthalten auch neue Regeln zur Sicherheit.

Denn bei der Bezahlung per online müssen künftig nicht nur Nutzername und Kennwort eingegeben werden. Erforderlich wird nun überall auch ein zweites Sicherheitsmerkmal: Die Zahlung erfolgt erst nach Eingabe des biometrischen Fingerabdrucks oder einer Zahlenfolge, die über eine SMS kommt.

Onlineshops können bald eine Zahlung selbst abwickeln, ohne bei Paypal oder der Hausbank des Kunden eine teure Anfrage vorzunehmen. Dies könnte als Ersparnis dem Kunden zugute kommen und beschränkt die angreifbaren Datenwege. Kreditkarten oder ähnliches wären nicht mehr benötigt, wenn z.B. Amazon selbst dem Kunden ein Bezahlverfahren mit Pin und Tan anbietet.

Weiter Informationen, insbesondere einen Ratgeber zur Nutzung eines sogenannten Dispo, also eines Überziehungskredits, erhalten Sie hier.


 
E-Mail
Anruf
Infos